Nahrungsergänzung Shop


§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung - auch für alle zukünftigen Geschäfte - gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Abnehmers werden im allgemeinen nicht anerkannt, es sei denn, es sei schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss und Rücktritt

Die Auftragnehmer verpflichten sich, die Bestellung des Abnehmers zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist der Auftragnehmer zum Rücktritt berechtigt.Falls der Lieferant vom Auftragnehmer trotz vertraglicher Verpflichtung der Auftragnehmer nicht mehr mit der bestellten Ware beliefert, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt berechtigt. Das gesetzliche Rückgaberecht beträgt 14 Tage nach Liefereingang.

§ 3 Lieferung

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Abnehmer angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Abnehmer über, sobald die Lieferung vom Auftragnehmer oder einem vom Auftragnehmer Beauftragten an den Versender übergeben worden ist, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich vom Shop Versand für Nahrungsergänzung zugesagt wurde.

§ 4 Fälligkeit und Zahlung, Verzug

Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Der Abnehmer kann den Kaufpreis per Vorkasse, Nachnahme oder Lastschriftverfahren zahlen. Kommt der Abnehmer in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p. a. zu fordern. Falls der Auftragnehmer ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen. Bei Nichtannahme oder Rücksendung von Nachnameversendungen wird die Nachnahmegebühr in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen von Lastschriftverfahren wird ebenfalls eine Pauschale von 3,00 € in Rechnung gestellt.

§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Abnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

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§ 6 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Abnehmer bestehenden Ansprüche verbleibt gelieferte Ware im Eigentum vom Auftragnehmer.

§ 7 Mängelgewährleistung und Haftung

Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist dieser nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist der Auftragnehmer zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Abnehmer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Abnehmers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Abnehmers. Soweit die Haftung vom Auftragnehmer ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Abnehmer Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.Sofern der Auftragnehmer fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§ 8 Datenschutz

Der Abnehmer wird über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen, die Anmeldung zu einem E-Mail-Benachrichtigungsdienst, die Übermittlung einer Online-Rezension erforderlichen personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer unterrichtet. Der Abnehmer stimmt dieser internen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten automatisch zu.

§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.